Schon E-Rechnung-Ready?

Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen annehmen, lesen und natürlich auch bezahlen können. Dazu reicht es nicht aus, eine Excel in eine PDF zu verwandeln und per E-Mail zu versenden – das sieht zwar elektronisch aus, ist aber keine E-Rechnung!

Eine E-Rechnung liegt in einem XML-Format vor; ist kompliziert, aber zum Glück gibt’s dafür Software, die das macht – und gleich die Belege scannt, zur Freigabe an die richtige Person weiterleitet, beim Kontieren hilft, einen DATEV-Rechnungsstapel erzeugt und alle Belege rechtssicher archiviert.


Die E-Rechnungspflicht ist ein guter Anlass, Ihren gesamten Buchaltungsprozess zu überprüfen und zu modernisieren. Ich arbeite für IT Systempartner aus Weinheim, die mit “MyInvoices” eine solche Buchhaltungssoftware für mittelgroße Unternehmen anbieten. Lassen Sie sich gerne beraten!

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